Die Fahrradstraße in Lauenburg

20.09.2026

Was gilt in der Fahrradstraße von Birnbaumkamp bis Windmühlenkamp?

Fahrradstraße in Lauenburg: Was gilt dort eigentlich?

Wer derzeit im Bereich zwischen Birnbaumkamp oder die Stettiner Straße fährt, stößt auf die neuen Schilder der Fahrradstraße. Doch was bedeutet das eigentlich für Radfahrer und Autofahrer? Und wie ist es überhaupt zu dieser Entscheidung gekommen?

Welche Regeln gelten in einer Fahrradstraße?

In einer Fahrradstraße hat der Radverkehr Vorrang. Radfahrer dürfen nebeneinander fahren und die Straße soll in erster Linie dem Fahrradverkehr dienen.

Für alle Verkehrsteilnehmer gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

Die in Lauenburg eingerichtete Fahrradstraße ist zusätzlich mit dem Verkehrszeichen „Anlieger frei“ versehen. Das bedeutet, dass Anwohner, Besucher, Lieferdienste, Handwerker, Pflegedienste oder andere Personen mit einem Anliegen die Strecke weiterhin mit dem Auto befahren dürfen.

Die Erreichbarkeit der anliegenden Grundstücke bleibt damit gewährleistet. Die Fahrradstraße ist also keine für Kraftfahrzeuge gesperrte Straße, sondern eine Straße mit besonderem Schwerpunkt zugunsten des Radverkehrs.

Wie kam es zur Einrichtung?

Die aktuelle Fahrradstraße ist nicht das Ergebnis einer kurzfristigen Entscheidung.

Bereits im Jahr 2010 wurde in Lauenburg ein Handlungskonzept zur Sicherung und Förderung des Radverkehrs erarbeitet. Darin wurden erstmals verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs untersucht. 

In den folgenden Jahren beschäftigte sich die Stadt immer wieder mit der Frage, wie insbesondere entlang der stark belasteten Bundesstraße B 5 bessere Bedingungen für Radfahrer geschaffen werden können. 2018 wurden entsprechende Überlegungen zur Radverkehrsführung in der Ortsdurchfahrt weiter vertieft.

Daraufhin wurde die Verwaltung beauftragt, alternative Wegeführungen entlang der B 5 als Teil eines gesamtstädtischen Radwegenetzes zu entwickeln und zugleich die Beschilderung des touristischen Radverkehrs zu überprüfen.

Das Konzept von 2023

Mit Unterstützung des Förderprogramms „Ab aufs Rad“ wurde daraufhin das Konzept zur Optimierung des Alltags- und Freizeitradverkehrs erstellt. Dieses Konzept wurde Ende 2023 vom Ausschuss für Umwelt, Energiewende und Digitalisierung gebilligt.

Ziel des Konzeptes war unter anderem:

  • die Entwicklung einer alternativen Radverkehrsverbindung parallel zur B 5,
  • die Einrichtung von Fahrradstraßen,
  • die Verbesserung der Radwegweisung,
  • die Erweiterung des touristischen Radwegenetzes sowie
  • weitere Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs.

Das Konzept stellte dabei ausdrücklich fest, dass entlang der B 5 die Flächen für geschützte Radfahrstreifen weitgehend fehlen und deshalb alternative Führungen geprüft werden sollten.

Die politische Beratung

Die spätere Streckenführung wurde im Ausschuss beraten. Dort stellte die Verwaltung die geplante Fahrradstraße anhand von Verkehrszeichenplänen vor.

Als Ziel wurde eine durchgängige Radverbindung parallel zur B 5 genannt, die eine zügige Querung der Stadt ermöglichen soll. Die vorgesehene Strecke wurde gemeinsam mit der Verkehrsaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg betrachtet.

Im Rahmen der Beratungen folgte der Ausschuss dem Vorschlag der Verwaltung, den Birnbaumkamp und die Reeperbahn zunächst nicht in der ursprünglich vorgesehenen Form weiterzuverfolgen. Für den Bereich der Reeperbahn wurde eine alternative Lösung entwickelt.

Ein Ergebnis eines langen Prozesses

Die heute eingerichtete Fahrradstraße, die nach ihrer vollständigen Umsetzung vom Birnbaumkamp bis zur Straße „Am Kamp“ reichen wird, ist das Ergebnis eines Planungs- und Beratungsprozesses, der sich über viele Jahre erstreckt hat.

Wichtig ist dabei: Die Entwicklung der Fahrradstraße war keine Einzelinitiative einer Fraktion, sondern Teil eines über mehrere Legislaturperioden getragenen kommunalpolitischen Prozesses. Die zugrunde liegenden Konzepte wurden in den zuständigen Ausschüssen beraten und schrittweise weiterentwickelt.

Mit der nun umgesetzten Beschilderung beginnt die praktische Umsetzung eines Vorhabens, das seinen Ursprung bereits in den Radverkehrsplanungen der vergangenen Jahre hat.