Schöffenwahl 2023

11.02.2023

Liebe Parteifreundinenn und Parteifreunde, 
Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend übersende ich Ihnen eine Information der Stadtverwaltung der Stadt Lauenburg zu Ihrer Information.

"Am 31.12.2023 endet die 5-jährige Amtsperiode aller ehrenamtlich tätigen Schöffinnen und Schöffen.

Doch was ist ein Schöffe bzw. eine Schöffin überhaupt ?
Schöffen sind Richter wie die Berufsrichter auch. Sie wirken sowohl an dem Urteil mit sowie an allen anderen Entscheidungen über das Verfahren im Laufe einer Hauptverhandlung. Eine Mitwirkung scheidet nur dann aus, wenn dies im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist.

Viele weitere Informationen zu diesem Ehrenamt können abgerufen werden unter www.schoeffenwahl2023.de

Ganz besonders möchte ich auf die Internetseite www.fes.de/schoeffenwahl2023 aufmerksam machen.
Hier wird in Videos anschaulich dargestellt, warum die Vorschlagsliste einer Gemeinde so entscheidend ist und wie rechtsextreme Schöffinnen und Schöffen verhindert werden können.
Die Beschlussfassung der Vorschlagsliste ist auch deshalb mit großer Sorgfalt durchzuführen.

Angesichts der zu Ende gehenden Amtszeit werden in diesem Jahr die Schöffinnen und Schöffen neu gewählt, also auch die Schöffinnen und Schöffen des Landgerichts Lübeck sowie des Amtsgerichts Schwarzenbek (unsere Zuständigkeitsbereiche).

Insbesondere sollen dabei auch die Vorschläge der in der Stadtvertretung vertretenen Fraktionen berücksichtigt werden.

Wer sich für das Schöffenamt bewerben möchte, kann seine Bewerbung mittels des beigefügten Bewerbungsformulars bis einschließlich Montag, d. 06. März 2023 in der Stadtverwaltung Lauenburg/Elbe einreichen.
Bitte an die E-Mail-Adresse: jens.anderson [at] lauenburg-elbe.de senden.

Einige Bewerbungen für die Vorschlagsliste liegen bereits vor. Vorbehaltlich der finalen Mitteilung des Landgerichts gehen wir wieder davon aus, dass 16 Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen werden dürfen.

Wie sieht der weitere Werdegang aus ?

Alle Bewerbungen werden nach der erforderlichen Vorprüfung durch die Verwaltung in eine Vorschlagsliste aufgenommen, über die die Lauenburger Stadtvertretung in einer ihrer nächsten Sitzungen entscheiden wird (vorzugweise am 28.03.2023).

Die von der Stadtvertretung beschlossene Vorschlagsliste wird anschließend dem Amtsgericht übersandt. Das Amtsgericht wiederum wählt dann aus allen eingegangenen Vorschlagslisten der Gemeinden – voraussichtlich im Herbst 2023 – die Schöffinnen und Schöffen
für die Amtsperiode 2024 – 2028 (die nächsten 5 Jahre) aus."

Die Mitglieder des CDU Ortsverbands Lauenburg, welche Interesse am Schöffenamt haben, beteiligen sich bitte am Bewerbungsverfahren der Stadt Lauenburg.
Wir freuen uns auf zahlreiche Bewerbungen.

Mit freundlichen Grüßen

Darius Brackmann
- Mitgliederbeauftragter des CDU Ortsverbands Lauenburg -