CDU Christiane Lang
Der Gesetzgeber hat mit der Einrichtung des §36a und §246e neue Regeln gegeben, um neben dem normalen Baugenehmigungsverfahren ein weiteres Verfahren zu eröffnen.
In dieser wird gezielt darauf gesetzt bestehende Regeln zu streichen, Prüfumfänge auf ein akzeptables Maß zu reduzieren und die Gemeinden in die Entscheidung verantwortlich einzubeziehen. - Alles um des Ziels willen, dass insgesamt mehr Wohnungsbau stattfinden.
Die CDU setzt sich in Lauenburg dafür ein, dass wir in der Anwendung des Bauturbos möglichst im Sinne der Bauherrn entscheiden. - Wir freuen uns über Neubau und wollen ihn ermöglichen!
Die klassischen Baugenehmigungsverfahren dauern zu lang und sind zu umfangreich. Am Ende geht es nur um die Erlaubnis der Allgemeinheit, dass i.d.H. eine Privatperson sich ein Zuhause schaffen möchte auf ihrem eignen Grundstück.
Reichen Sie daher gerne ihre unter den klassischen Baugenehmigungsverfahren eingereichten Verfahren erneut als §36a BauGB Verfahren ein. - Der Bau- und Planungsausschuss wird sich in nichtöffentlicher Sitzung anhand der sich gegebenen Grundsätze und Leitlinien entscheiden.

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