Umsetzung einer aufkommensneutralen Grundsteuer: Anpassung der Hebesätze

21.09.2024

Verfahren der Grundsteuerreform in Deutschland
Die Grundsteuerreform in Deutschland stellt eine bedeutende Veränderung im Bereich der kommunalen Finanzierung dar. Ziel dieser Reform ist es, veraltete Bewertungsgrundsätze für Grundsteuern in den alten und neuen Bundesländern zu aktualisieren und auf einen gemeinsamen, neuen Stand zu bringen. 

Die Grundsteuerreform wurde auf Bundesebene initiiert und sieht vor, dass die Grundsteuer auf Basis neuer Bewertungsgrundlagen erhoben wird. Diese Reform tritt ab dem Jahr 2025 in Kraft und erfordert von den Kommunen, ihre Hebesätze entsprechend anzupassen, um die Einnahmen stabil zu halten.

Hierfür wurden vom Finanzministerium des Landes die neuen Hebesatzempfehlungen im Transparenzregister veröffentlicht.
Für Lauenburg/Elbe ergeben sich folgende Hebesatzempfehlungen:
Grundsteuer A: 348%
Grundsteuer B: 531%

Die aktuellen Hebesätze liegen bei 470%. Eine Nichtanpassung der Hebesätze würde eine Steuermindereinnahme von ca. 13% (~240.500 €) zur Folge haben. Diese Mindereinnahmen würden die Haushaltsmittel der Stadt erheblich beeinträchtigen und könnten wichtige kommunale Projekte gefährden.

Das Ziel der CDU Lauenburg ist es, kurzfristig alle offenen Fragen zur Änderung der Hebesatzsatzung zu klären und dieses Jahr noch einen Beschluss der Anpassung durchzuführen, um den Bürgerinnen und Bürgern direkt mit Inkrafttreten der Reform die neuen, aufkommensneutralen Grundsteuerhebesätze und neuen Grundsteuerbescheide senden zu können.

Einspruchsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger
Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Einsprüche gegen die neuen Bewertungsgrundlagen und die daraus resultierenden Steuerbescheide zu erheben. Diese Einsprüche werden von der Finanzverwaltung bearbeitet, die das Verfahren führt und sicherstellt, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Bedeutung der Reform für die kommunalen Haushalte
Ohne die Anpassung der Hebesätze im Rahmen der Grundsteuerreform würden den Kommunen erhebliche Haushaltsmittel fehlen. In Lauenburg würde dies eine Mindereinnahme von etwa 240.500 € bedeuten, was die Finanzierung wichtiger städtischer Projekte und Dienstleistungen gefährden könnte. Daher ist die Anpassung der Hebesätze unerlässlich, um die finanzielle Stabilität der Stadt zu gewährleisten.