Die CDU-Fraktion hat einen Antrag in den Bau- und Planungsausschuss eingebracht: Auf den Hauptverkehrsachsen B5, B207, B209 und L200 soll grundsätzlich diskutiert werden, wie ein flüssiger Verkehr im Begegnungsverkehr gesichert werden kann.
Wer in Lauenburg täglich über die Berliner Straße, die Hamburger Straße oder die anderen großen Durchgangsstraßen fährt, kennt die Situation: Parkende Fahrzeuge verengen die Fahrbahn, der Gegenverkehr muss warten, Busse und Lieferverkehr kommen nur schleppend voran. Die CDU-Fraktion in der Lauenburger Stadtvertretung hat deshalb mit Antrag vom 3. August 2026 den Bau- und Planungsausschuss gebeten, eine grundsätzliche Diskussion über die Bedeutung des Verkehrsflusses auf den Hauptverkehrsachsen zu führen.
Worum es geht
Im Mittelpunkt stehen die Bundesstraßen 5 und 209 sowie die Landesstraße 200. Der Ausschuss soll beraten, ob auf diesen Achsen mehr Maßnahmen ergriffen werden sollen, die ein flüssiges Fahren im Begegnungsverkehr ermöglichen. Die Fraktion stellt dabei drei Fragen zur Debatte:
- Besteht im Bereich der Hauptverkehrsachsen ein flüssiger Verkehrsfluss?
- Sollen weitere Maßnahmen ergriffen werden, um einen flüssigen Verkehrsfluss zu ermöglichen?
- Welche Maßnahmen sind geeignet?
„Unsere Hauptverkehrsachsen sind die Lebensadern der Stadt. Wenn dort der Verkehr stockt, trifft das Pendler, Handwerker, den Busverkehr und am Ende auch unsere Rettungsdienste“, erklärt Fraktionsvorsitzender Christoph Haase, der den Antrag unterzeichnet hat. „Wir wollen keine Schnellschüsse, sondern eine sachliche Bestandsaufnahme im Ausschuss.“
Anlass: Die Diskussion um die Berliner Straße
Auslöser war der Abschnitt der Berliner Straße zwischen der Einmündung Bergstraße und der Einmündung Hinter der Münze. Dieser Bereich wurde innerhalb der CDU-Fraktion durchaus kontrovers diskutiert. Statt eine Einzelfalllösung zu fordern, hat sich die Fraktion bewusst dafür entschieden, die grundsätzliche Frage zu stellen, wie der Verkehr auf allen Hauptachsen der Stadt fließen soll.
Dass die Stadt handeln kann, zeigt ein aktuelles Beispiel: In der ersten Hälfte des Jahres 2026 hat Lauenburg im Büchener Weg 9 bis 58 eine Parkraumregelung beschlossen und umgesetzt (Beschlussvorlage 2026/070). Sie sieht Halteverbote vor, mit nur einer Ausnahme für eine öffentliche Einrichtung.
Was die Straßenverkehrsordnung bereits vorgibt
Der Antrag erinnert an die geltenden Regeln der StVO, die für einen reibungslosen Verkehr sorgen sollen:
- Die nach dem Parken verbleibende Straßenbreite muss mindestens 3,05 Meter betragen (§ 12 Abs. 1 StVO).
- An Einmündungen darf im Abstand von 5 Metern, bei eingerichtetem Radweg von 8 Metern, nicht geparkt werden (§ 12 Abs. 3 StVO).
- Parken in zweiter Reihe ist unzulässig, ausgenommen Taxen.
- Vor Grundstückseinfahrten darf nicht geparkt werden.
- Vor und hinter Bushaltestellen gilt ein Parkverbot von jeweils 15 Metern (§ 41 StVO).
- Auf und links neben Fahrradschutz- und Radfahrstreifen ist Halten und Parken generell verboten.
Bisherige Maßnahmen der Stadt
Lauenburg hat in den vergangenen Jahren bereits vieles getan, um den Verkehr zu lenken: Tempo-30-Zonen an Kindergärten, Altenheimen und Schulen, Tempo 30 auf der Hamburger Straße und der Berliner Straße (B5) zwischen der Einmündung Lütauer Chaussee und der Einmündung Birnenweg, eine parallel zur B5 verlaufende Fahrradstraße sowie ein Durchfahrtsverbot für Lkw über 12 Tonnen, sofern sie keine Anlieger sind.
„Diese Maßnahmen haben ihre Berechtigung. Jetzt ist es an der Zeit, auch den Verkehrsfluss auf den Hauptachsen in den Blick zu nehmen“, sagt der Ortsvorsitzende Darius Brackmann. „Uns geht es um ein ausgewogenes Miteinander: Wer in Lauenburg wohnt, braucht Parkmöglichkeiten. Wer durch Lauenburg fährt, muss aber auch vorankommen. Beides gehört zusammen.“
Keine zusätzlichen Kosten
Der Antrag hat keine finanziellen Auswirkungen. Die Diskussion fand im Rahmen einer turnusgemäßen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses statt.

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